Unsere Tätigkeitsgebiete
Arbeitsrecht
Familienrecht
Arzt- und Medizinrecht
Verwaltungsrecht
Nebenklagevertretung
Arzthaftungsrecht
öff. Baurecht
Mediation
u.v.m.
Neben dem allgemeinen Zivilrecht (Kaufvertrags-, Werkvertrags-, Dienstvertragsrecht, privates Baurecht etc.), Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht haben wir besondere Schwerpunkte auf folgende Rechtsgebiete gesetzt:
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Klaus Fischer und Rechtsanwalt Patrick Hallmann sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht vorrangig für diesen Bereich zuständig, und zwar sowohl für Individualarbeitsrecht als auch für betriebsverfassungsrechtliche und andere kollektivrechtliche Auseinandersetzungen.
Familienrecht
Familienrechtliche Mandate werden von Rechtsanwältin Sabine Scholz und Rechtsanwalt Thomas Meissner, die beide Fachanwälte für Familienrecht sind, übernommen. Das familienrechtliche Referat umfasst die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Scheidungsverfahrens, zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft, zum Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie zum Erbrecht. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwältin Sabine Scholz Opfer von häuslicher Gewalt bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und als Nebenklagevertreterin in Strafverfahren.
Arztrecht/Medizinrecht/Vertragsarztrecht
Das Medizinrecht mit seinen Untergebieten Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, Vertragsarztrecht und Heilberufe-Recht stellt einen weiteren, umfangreichen Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte Klaus Fischer und Patrick Hallmann als Fachanwälte für Medizinrecht dar. Die Feststellung der Haftung bei Fehlern in der Krankenbehandlung oder Geburtshilfe stellt an die beteiligten Anwälte, Gutachter und Gerichte besondere, speziell für diesen Bereich von der Rechtsprechung entwickelte Anforderungen. Bei folgenschweren Fehlern sind zudem eine Fülle von Besonderheiten des Schadensersatzrechts und des Verjährungsrechts zu beachten.
Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Thomas Meissner ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht u.a. tätig auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts, des Gewerberechts sowie des Schul- und Prüfungsrechts.
Mediation
Rechtsanwältin Sabine Scholz und Rechtsanwalt Thomas Meissner haben an der Universität Bielefeld und beim Europäischen Institut für Conflict Management e.V. ihre Ausbildund als Mediatoren abgeschlossen. Beide sind als Mediatoren tätig.
Mediation ist ein Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung unter Einschaltung eines neutralen Dritten. Der englische Begriff "mediation" lässt sich am besten durch Vermittlung, Ausgleich, Versöhnung übersetzen.
Durch das Mediationsverfahren sollen Konflikte umfassend gelöst werden, wobei die Konfliktparteien gemeinsam und selbstverantwortlich zu einer Einigung kommen. Dies ist die Grundlage dafür, dass zukunftsgerichtete Lösungen gefunden werden, die dauerhaft und belastbar sind, sodass Folgekonflikte vermieden werden.
Die Aufgabe der Mediatorin/des Mediators besteht darin, den Einigungsprozess der Parteien zu strukturieren und zu fördern. Dabei sind die Interessen der Konfliktparteien herauszuarbeiten, ein etwaiges Ungleichgewicht zwischen den Parteien auszugleichen und Lösungsmöglichkeiten zu formulieren.
Der Mediationsprozess läuft generell in 5 Phasen ab:
- Einführung und Vorbereitung der Mediation, Abschluss des Mediationsvertrages
- Sammlung der Konfliktthemen
- Klärung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien
- Sammlung und Bewertung von Lösungen
- Abschlussvereinbarung
Die Dauer der Mediation ist u.a. vom Umfang des Konfliktes und der Anzahl der Beteiligten abhängig.
Grundsätzlich lassen sich Konflikte aus allen Lebensbereichen und Rechtsgebieten im Wege der Mediation lösen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die streitenden Parteien und ihre Anwälte zu einem Umdenken hinsichtlich ihrer Konfliktstrategie bereit sind. So kann eine Mediation nur gelingen, wenn bei den Parteien grundsätzlich der Wille und die Bereitschaft vorhanden ist, eine außergerichtliche, gütliche, wirtschaftlich vernünftige und nachhaltige Einigung erreichen zu wollen. Liegen diese Voraussetzungen vor, bietet die Mediation die Möglichkeit, konstruktiv zu einer zeitnahen, kostengünstigen und vor allem tragfähigen Lösung zu kommen. Die Mediation ist damit in vielen Fällen dem herkömmlichen Gerichts- und Schiedsverfahren überlegen.
Typische Fallkonstellationen in der Mediation sind neben sämtlichen familienrechtlichen Auseinandersetzungen erbrechtliche Streitigkeiten, Fragen der Unternehmensnachfolge, Konflikte aus dem Bau- und Wirtschaftsrecht sowie verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere die vielfältigen Probleme des Nachbarrechts.
Mit dem Abschluss des Mediationsvertrages treffen wir eine Honorarvereinbarung auf der Basis eines Zeithonorars.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmj.bund.de/enid/Mediation.
